Ein Stiefkind adoptieren
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Adoption durch ein Stiefelternteil ist möglich, wenn sie
- dem Wohl des Kindes dient und
- zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht oder bereits entstanden ist.
Der erste Schritt für die Adoption von Stiefkindern ist ein Beratungsgespräch bei uns. Wir beraten
- die rechtlichen Eltern
- die Stiefeltern
- die Kinder entsprechend ihrer Entwicklungsstände
Nach dem Gespräch stellen wir einen Beratungsschein aus. Mit diesem können Sie den Antrag auf Adoption in einem Notariat stellen.
Sie benötigen keinen Beratungsschein, wenn der Stiefelternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet war.
Nach dem Eingang des Antrags bittet uns das Familiengericht um eine Stellungnahme. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und klären, welche Unterlagen wir dafür benötigen.
Sobald wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben, geht es weiter: Es finden Termine mit Ihnen bei uns und auch bei Ihnen zu Hause statt. Dies dient der Feststellung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. So können wir dem Familiengericht die erbetene Stellungnahme zukommen lassen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Lebensbericht der oder des Annehmenden
Der Lebensbericht umfasst neben Ihrer Lebensgeschichte auch Ihre Motive für den Adoptionsantrag. - Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Unser Fragebogen
Formulare
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Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Sie müssen als Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Als feste Lebensgemeinschaft gilt, wer mindestens vier Jahre zusammenwohnt oder ein gemeinsames Kind hat und als Familie zusammenlebt.
- Sie sollten bereits eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
- Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen. Wenn das Kind 14 Jahre alt oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
- Das Kind muss über die bestehende Stiefelternschaft aufgeklärt sein, da vielleicht auch das Familiengericht mit dem Kind sprechen wird.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Ein Stiefkind adoptieren können verschiedengeschlechtliche Paare und gleichgeschlechtliche Paare.
Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter – etwa nach einer künstlichen Befruchtung oder Samenspende – die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 23.12.2022