Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung
Manuela Lorbach (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr) Susen Keuer (Di. - Mi.: 8.30 - 12.00 Uhr) Tünde Wiebe (Mi. - Do.: 8.30 - 15.30 Uhr)Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung
- Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
- Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)
Voraussetzungen
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen