Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung gefördert werden kann, ist im wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

    • Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
    • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
    • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und/oder Ihrer Eltern gedeckt?

    Unter der Internet-Adresse www.bafög.de sind alle Antragsformblätter mit den dazugehörigen Merkblättern sowie weitere Auskünfte abrufbar.

    Sie können BAföG auch online beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f72523ee10541cbc45a08df76d49f5f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/2 Pflege, Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de