Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.
Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler, der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.
Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?
Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:
- Hauptschule (ab Klasse 10) *
- Realschule (ab Klasse 10) *
- Gesamtschule (ab Klasse 10) *
- Gymnasium (ab Klasse 10) *
- Berufsgrundschule *
- Berufsfachschule *
- Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
- Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
- Abendhauptschule
- Abendrealschule
- Kolleg
- Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Fachhoch- und Hochschule
- Akademie
Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn
- sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Gelten für Studenten der Hochschule Rhein-Waal Besonderheiten?
Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:
Studierendenwerk Düsseldorf
Amt für Ausbildungsförderung
Gebäude 21.12, Ebene 01
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)
Öffnungszeiten:
Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr
Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr
bafoegamt@stw-d.de
Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021
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