Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente
Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Hinweise für Solingen
- Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
- die Leistung wird einkommensabhängig gewährt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Solingen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021
Stichwörter
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