Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil, um den Standort eines Gebäudes zu bezeichnen.
    Dabei werden die Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages.

    Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.

    Zum schnellen Auffinden einer Liegenschaft sollte man sich folgende Regeln merken:

    - Gerade Hausnummern sind rechts
    - Ungerade Hausnummern sind links
    - Die Blickrichtung ist dabei immer mit dem Rücken zur Stadtmitte

    Bei verzweigenden Straßen und/oder abgehenden Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig.

    Zur Beantragung einer neuen Hausnummer füllen Sie bitte das Formular aus. Legen Sie in jedem Fall prüffähige Unterlagen (Lageplan des Gebäudes bei, welches eine neue Hausnummer erhalten soll inkl. Einzeichnung Hauseingang). 

    Sollten Sie selbst nicht Eigentümer der Immobilie sein, benötigen Sie in jedem Fall eine Vollmacht des Eigentümers. 

    Sollten keine prüffähigen Unterlagen hochgeladen werden, kann der Antrag nicht bewilligt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_41dc2e056b695ebe051bda8ebd74b747

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: bauordnung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    • Antrag auf Vergabe einer neuen Hausnummer 
    • Prüffähige Unterlagen zum Antragsgrundstück (Lageplan des Gebäudes für welches eine neue Hausnummer vergeben werden soll inkl. Einzeichnung des Eingangs)

    Formulare

    Hinweise für Werne

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    § 126 Absatz 3 BauGB

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de