Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmiungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern und Gebäuden.

    Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser und Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-62

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • ausgefüllter Antrag
    • Lageplan

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rahden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de