Hausnummer Festsetzung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern/Gebäuden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser/Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausgefüllter Antrag
- Lageplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Verwenden Sie für den Antrag auf Hausnummerierung bitte bevorzugt das bereitgestellte Online-Formular. Alternativ ist ein postalisch eingereichter, formloser Antrag ebenfalls möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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