Hausnummer Festsetzung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Straßennamen werden im Zuge der Erschließungsleistungen vergeben. Der Hauptausschuss der Stadt Bergisch Gladbach beschließt die neuen Straßen im Stadtgebiet.
Die Vergabe neuer Hausnummern erfolgt im Zuge des Bauordnungsverfahrens bei der Genehmigung von Neubauten oder auch bei der Erweiterung und Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Bezeichnung nach Straße und Hausnummer ist seit langem das allseits verwendete und bekannte Identifizierungsmerkmal für Gebäude und damit für bebaute Grundstücke. Sie dient als Orientierungs- und Organisationsmittel für Behörden, Versorgungsbetriebe, dem Rettungswesen unter anderem, aber auch der Orientierung des Bürgers.
Bei der Anbindung größerer Neubaugebiete an eine vorhandene Straße kann es erforderlich werden, vorhandene Hausnummern umzunummerieren, dabei werden in einem festgelegten Verwaltungsverfahren die Hauseigentümer und die betroffenen Verwaltungsstellen informiert.
Bei Unstimmigkeiten zwischen der tatsächlichen am Haus angebrachten Nummer, dem Eintrag im Einwohnermelderegister und dem amtlichen Nachweis führt die zuständige Dienststelle eine Klärung herbei.
Hausnummernvergabe
Die Abteilung Geoservice legt bei geplanten Neubauten, im Zuge des Bauantragverfahrens, die neue Hausnummer fest. Den Eigentümern wird die Hausnummer mit Erteilung der Baugenehmigung bekannt gegeben. Für die Festsetzung der Hausnummern und die Überwachung der Anbringung gibt es eine gesetzliche
Verpflichtung.
Beim Aufsuchen einer bestimmten Adresse gilt: Die Bezeichnung der bebauten Grundstücke soll nach geltendem Ordnungsprinzip auf der linken Straßenseite in aufsteigender Reihenfolge mit ungeraden und auf der rechten Straßenseite mit geraden Hausnummern in aufsteigender Reihenfolge erfolgen. Dies gilt ebenso für evtl. notwendige Zusätze, wie a, b, c…
Dabei liegt die niedrigste Hausnummer in der Nähe der örtlich höher einzustufenden Straße, z.B. einer Land- oder Kreisstraße. Eindeutige, von der Straße aus erkennbare und deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., eine schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall umgehend aufgefunden werden kann.
Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt. Beispielsweise ist eine Umnummerierung durch stark anwachsende Bebauung auf kleinem Raum, bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen unumgänglich, damit die schnelle Auffindbarkeit weiterhin gewährleistet ist. Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen, die zu jeweils separaten Wohn- oder Geschäftseinheiten führen, kann die Vergabe weiterer Hausnummern notwendig sein und beantragt werden. Das gilt auch bei nachträglichem Umbau und Schaffung von Einliegerwohnungen.
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt kostenlos.Die Abteilung Geoservice führt zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen ein Hausnummernplan, der auch im Geoportal einsehbar ist.
Vergabe von Straßennamen
Für die Vergabe von Straßennamen ist das Stadtarchiv zuständig. Hier wird je nach Lage und Ortsteil der Vorschlag für einen neuen Straßennamen erarbeitet. Auch eingereichte Vorschläge werden hier gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen. Meist werden Straßen nach Lagebezeichnungen des Katasters oder nach verdienten Persönlichkeiten benannt. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Geoservice werden die Vorschläge an den Hauptausschuss der Stadt Bergisch Gladbach weitergeleitet. Dieser entscheidet über die
anstehenden Straßenbenennungen.
Die Bedeutung einzelner Straßennamen und ihre Herkunft oder Deutung /Geschichte kann beim Stadtarchiv
erfragt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Bergisch Gladbach
Fristen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergisch Gladbach
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen