Hausnummer Festsetzung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Anträge für Neu- und Umnummerierungen sowie zusätzliche Hausnummern können online, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Die Vergabe von Hausnummern dient zusammen mit der Benennung von Straßen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden. Das schnelle Auffinden von Gebäuden ist insbesondere für Hilfs- und Rettungsdienste von entscheidender Bedeutung, um unnötige Zeitverluste zu vermeiden.
Rechtsgrundlage für die Vergabe ist der § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie § 8 der Aachener Straßenverordnung vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019 in Verbindung mit denVerwaltungsrichtlinien für die Vergabe von Hausnummern in der Stadt Aachen (PDF).
Für den Verwaltungsaufwand zur Vergabe von Hausnummern fallen Gebühren an:
Grundlage für die Gebührenermittlung (PDF)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Aachen
Fristen
Hinweise für Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Aachen