Hausnummer - Vergabe oder Veränderung beantragen
Hinweise für Willich
Beschreibung
Hinweise für Willich
Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin / dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer bei der Stadt Willich, Geschäftsbereich Bauen und Wohnen, Untere Bauaufsichtsbehörde, formlos zu beantragen.
Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt. Sie als Hauseigentümer:in haben dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Formulare
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Voraussetzungen
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- Eine veränderte Erschließungssituation
- Eine Teilung bebauter Grundstücke
- Eine Neubebauung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann direkt online eingereicht werden.
- Ein Online-Formular steht auf dieser Seite zur Verfügung.
- Nach Eingang des Antrags wird die Möglichkeit der Neufestsetzung der Hausnummer durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.
- Im Anschluss erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.
- Weitere zu benachrichtigende Referate und Behörden werden im Verfahren ebenfalls über die Änderung in Kenntnis gesetzt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die neue Hausnummer ist nach Erhalt des Festsetzungsbescheides der unteren Bauaufsichtsbehörde unverzüglich am Gebäude anzubringen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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