Ausländisches Scheidungsurteil

    Ausländisches Scheidungsurteil

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. Das heißt, wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z.B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Baesweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    Der Antrag für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung wird vom Standesamt entgegengenommen und der Justizverwaltung weitergeleitet. Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Gebühren

    • 25,00 € für die Aufnahme und Weiterleitung des Antrages,
    • darüber hinaus erhebt die Landesjustizverwaltung für die Prüfung der ausländischen Entscheidung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b183f827460eaf36df689d8591319032

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de