Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, kann über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle erforderlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Internationale Führerschein kann bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen grundsätzlich sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Sofern Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, muss zunächst der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, vorher ist die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines nicht möglich. Achten Sie daher bitte auf eine rechtzeitige Antragstellung.
Weitere Informationen
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Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Telefon: 02261-88-7233
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
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