Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Zur Ausstellung des internationalen Führerscheines sind bei Antragstellung entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder dem Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung außer Ihrem Personalausweis/Pass der nationale (Karten-)Führerschein sowie ein Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022