Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
In einigen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerschein. Dies ist meist bei außereuropäischen Ländern der Fall.
Aktuelle Informationen, ob Sie einen internationalen Führerschein brauchen, erhalten Sie bei den großen Automobilclubs, den Reiseveranstaltern, sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat
oder nationaler ausländischer Führerschein. Falls Sie noch keinen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein in Grau oder Rosa vorher umtauschen lassen. Die Anträge können Sie gleichzeitig in Ihrem Kundenzentrum stel - Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Wie ein biometrisches Passfoto aussehen muss, finden Sie in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Ein Foto in digitaler Form dürfen Sie nicht einreichen. - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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16,30 Euro.
Die Gebühr können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022