Führerschein - International
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Um außerhalb der EU/EWR ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie in der Regel zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise.
Wenn Sie bereits im Besitz eines, seit dem 01.01.1999 ausgestellten, Kartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein am Tag der Beantragung ausgehändigt.
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- : 16,30€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Falls Sie zur Beantragung jemanden bevollmächtigen wollen, beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sind, kann in keinem Fall ein internationaler Führerschein ausgefertigt werden. Dieser Kartenführerschein muss dann vorab beantragt werden, ggf. kommt bei Zeitdruck eine Expressbestellung (Dauer 3 - 10 Tage) in Frage. Siehe hierzu Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein
Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C oder D Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.
Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.
Der Internationale Führerschein hat nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültigkeit. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
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