Internationaler Führerschein Ausstellung

    Führerschein - International

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Um außerhalb der EU/EWR ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie in der Regel zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise.

    Wenn Sie bereits im Besitz eines, seit dem 01.01.1999 ausgestellten, Kartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein am Tag der Beantragung ausgehändigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dae1d523382579b4a0e1fcf1275ee296

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - International

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • : 16,30€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Falls Sie zur Beantragung jemanden bevollmächtigen wollen, beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sind, kann in keinem Fall ein internationaler Führerschein ausgefertigt werden. Dieser Kartenführerschein muss dann vorab beantragt werden, ggf. kommt bei Zeitdruck eine Expressbestellung (Dauer 3 - 10 Tage) in Frage. Siehe hierzu Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

    Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C oder D Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.

    Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

    Der Internationale Führerschein hat nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültigkeit. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

    Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.

    Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de