Internationaler Führerschein
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag:
Informationen zusammengefasst:
- Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt.
- Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
- Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann ggf. beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des Landes erfragt werden. Im Europäischen Ausland reicht im Regelfall der deutsche Kartenführerschein aus.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung - siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei), es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen.
- 1 weiteres Lichtbild, bei gleichzeitigem Umtausch eines alten Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein.
- ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 25 a, 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
- Der internationale Führerschein kann sofort mitgenommen werden, wenn der zur Ausstellung erforderliche deutsche Kartenführerschein oder ausländische Führerschein bereits vorliegt.
- Sofern ein online Antrag gestellt wurde, wird dieser nach Antragsstellung per Post zugesandt.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- 15,00 € (bereits im Besitz eines Kartenführerscheins)
- ca. 45,20 € (Internationaler Führerschein & Ausstellung Kartenführerschein)
Hinweise (Besonderheiten)
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- Mindestalter 18 Jahre
- Gültigkeitsdauer: 3 Jahre Ausnahme: es laufen befristete Fahrerlaubnisklassen bereits vorher ab. Dies kann zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall sein.
- Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur 1 Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
- Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich.
- Falls nicht bereits ein Führerschein mit der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen vorliegt, muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Bearbeitungszeit: ca. 4 - 6 Wochen
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
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