Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren
Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich Bestimmungen zur Schlachtung von Tieren zwecks Gewinnung von Fleisch und anderen Produkten (z. B. Häute, Pelze) sowie zur Tötung von Tieren im Rahmen behördlicher Maßnahmen (z. B. bei Tierseuchen). Im Falle der Schlachtung an Schlachthöfen umfasst die Verordnung den Zeitraum von der Anlieferung der Schlachttiere über Verbleib im Wartestall bis zur Betäubung und Tötung durch Blutentzug. Personen die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. Wer die Tätigkeit bei Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel beruflich ausübt, bedarf dazu einer Sachkundebescheinigung .
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung Sachkundebescheinigung ausgefülltes Antragsformular zur Sachkundebescheinigung, siehe rechts unter Dokumente als Download Zertifikate, Zeugnisse, Nachweise oder ähnliches, was Erfahrung mit der Schlachtung, Handhabung und Pflege mit Tieren nachweist
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bezeichnung Höhe der Gebühr Sachkundebescheinigung 15,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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