Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren

    Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Schlachtung, Handhabung und Pflege von Tieren In der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) finden sich Bestimmungen zur Schlachtung von Tieren zwecks Gewinnung von Fleisch und anderen Produkten (z. B. Häute, Pelze) sowie zur Tötung von Tieren im Rahmen behördlicher Maßnahmen (z. B. bei Tierseuchen). Im Falle der Schlachtung an Schlachthöfen umfasst die Verordnung den Zeitraum von der Anlieferung der Schlachttiere über Verbleib im Wartestall bis zur Betäubung und Tötung durch Blutentzug. Personen die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen über die dazu erforderliche Sachkunde verfügen. Wer die Tätigkeit bei Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen oder Geflügel beruflich ausübt, bedarf dazu einer Sachkundebescheinigung .

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a30a4634e755c8114840e21781c9a7e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung Sachkundebescheinigung ausgefülltes Antragsformular zur Sachkundebescheinigung, siehe rechts unter Dokumente als Download Zertifikate, Zeugnisse, Nachweise oder ähnliches, was Erfahrung mit der Schlachtung, Handhabung und Pflege mit Tieren nachweist

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Sachkundebescheinigung 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de