Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Planentwürfe werden in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen inkl. aller notwendigen Gutachten in das Internet eingestellt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung / Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02389 71-1
Fax: 02389 71-323
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werne
Formulare
Hinweise für Werne
Voraussetzungen
Hinweise für Werne
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Werne
Kosten
Hinweise für Werne
Mit der Beteiligung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens sind keine Kosten für den Bürger verbunden.
Weitere Informationen
Hinweise für Werne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
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