Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet zu entwickeln und zu lenken, stellt die Gemeinde Schalksmühle im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf.
Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzungsart der Grundstücke anhand der langfristigen Ziele der Gemeindeentwicklung und trifft Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung. Hierin erfolgt die Festsetzung z. B. der Wohngebiete, Gewerbegebiete sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen und er ist Vorgabe für die Bebauungspläne.
Die Bebauungspläne treffen für ihren Geltungsbereich gezielt verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Hierzu gehören z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen, Straßenflächen, Grünanlagen etc.. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind rechtsverbindlich und zudem Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024