Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bautechnisches Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4324
Fax: 02381 17-2958
Sachgebiet Mitte, Bockum-Hövel, Heessen (61.22)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4132
Sachgebiet Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen (61.21)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4121
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024