Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundszüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Laufende Bauleitplanverfahren können auf der Homepage der Stadt Rahden eingesehen werden.
Rechtsverbindliche Bauleitpläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke.
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
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