Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.

    Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundszüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden zuständig. 

    Laufende Bauleitplanverfahren können auf der Homepage der Stadt Rahden eingesehen werden. 

    Rechtsverbindliche Bauleitpläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke.

     

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-62

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de