Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

    Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches zweistufig: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.

    Arten von Bauleitplänen:

    Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), §§ 5 ff BauGB

    • Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Er bildet somit die große Zielvorgabe der Kommune für die künftige städtebauliche Entwicklung, welche durch die Aufstellung von Bebauungsplänen konkretisiert und in für alle Bürgerinnen und Bürger verbindliches Recht umgesetzt wird.

    Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), §§ 8 ff BauGB

    • Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken, sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen in Form einer Satzung.

    Weitere Informationen, rechtsverbindliche Bebauungspläne und aktuelle Verfahren finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d0876d1bae1b4e79ea662f19ce6cd56d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: stadtplanung@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Kosten

    Kostenfrei

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de