Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Das wichtigste Instrument zur Ordnung beziehungsweise Lenkung der baulichen Entwicklung in Gemeinden ist die Bauleitplanung, deren Vollzug gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches zweistufig erfolgt: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.
Für die Aufstellung der Bauleitplanung sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Arten von Bauleitplänen:
Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan), §§ 5 ff BauGB
(qualifizierter) Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), §§ 8 ff BauGB
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
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