Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Bei den Bebauungsplänen wird zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen unterschieden.
Die Verabschiedung findet immer als gemeindliche Satzung statt, was bedeutet, dass Bebauungspläne Rechtsnormen sind. Zudem regeln sie die Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde.
Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen städtebaulichen Rahmenplan ohne Rechtsansprüche. Vielmehr geht es dabei um einen vorbereitenden Bauleitplan.
Der Bauleitplan beinhaltet dagegen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Ein Bauleitplan umfasst die städtebauliche Nutzung einzelner Flächen. Das sind beispielsweise Flächen für die gewerbliche Nutzung, Wohnbau- oder Verkehrsflächen.
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
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