Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Höxter
1. Bauen mit Bebauungsplan (§§ 30, 31, 33 BauGB)
2. Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB)
3. Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Die Abteilung Planung und Umwelt erteilt Auskünfte über die planungsrechtlichen Voraussetzungen der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für Grundstücke in der Stadt Höxter und gibt die Möglichkeit der Einsicht und Erläuterung in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Höxter.
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er gibt unmittelbar vor, welche Bodennutzungen auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück zulässig sind. Insbesondere trifft er Regelungen zur Art der baulichen Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet), zum Maß der baulichen Nutzung (beispielsweise Zahl der Vollgeschosse) und zu den Flächen des Grundstücks, die bebaut werden dürfen.
Bebauungspläne bestehen nicht im gesamten Stadtgebiet. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens außerhalb eines Bebauungsplanes (im sog. unbeplanten Innenbereich) beurteilt sich danach, ob es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Aus der planungsrechtlichen Beurteilung eines Grundstückes ergeben sich die wesentlichen Vorgaben für die spätere Genehmigung eines Bauvorhabens.
Die Abteilung Planung und Umwelt informiert Sie über die planungsrechtlichen Festlegungen und gibt die Möglichkeit der Einsicht in den Flächennutzungsplan und in die Bebauungspläne.
Was Sie über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks frühzeitig wissen sollten.
Soweit sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Konkretisierung einer baulichen Absicht oder eine genehmigungspflichtigen Umnutzung auf einem Grundstück befassen ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu informieren. Aus der planungsrechtlichen Beurteilung eines Grundstückes ergeben sich die wesentlichen Vorgaben für die spätere Genehmigung eines Bauvorhabens.Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Es ist angebracht, bei Auskunftsersuchen die Flur- und Flurstücksbezeichnung des betreffenden Grundstücks benennen zu können.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Hinweise für Höxter
mündliche Auskünfte kostenfrei ;
Verfielfältigung von Bebauungsplänen je nach Größe laut Verwaltungsgebührenordnung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
Hinweise für Höxter