Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bebauungsplanverfahren

    Bebauungspläne werden für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt für diesen Teilbereich rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke darin genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da der Plan vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen wird, wodurch er zum Ortrecht wird. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des im Grundgesetz garantierten Grundeigentums.

    In das Aufstellungsverfahren kann sich jeder Bürger einbringen, in dem er bei der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegung Anregungen und Bedenken äußert und so aktiv an der Gestaltung der Stadt teilnimmt.

    Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen.

    Die rechtskräftigen Bebauungspläne liegen nach der Bekanntmachung mit der Begründung bei der Stadt, Bauaufsicht, zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb70cc0df991df11aa0f880650441bb6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Kosten

    Kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte nutzen Sie für Fragen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen die nachfolgende Kontaktmöglichkeit:

    Tel.: 02241/243-405
    E-Mail: bauplanungsrecht@sankt-augustin.de

     

    Ihre Ansprechpersonen für laufende Beteiligungsverfahren in den einzelnen Ortsteilen:

    Mülldorf, Birlinghoven:
    Herr Stiepel

    Niederpleis, Buisdorf:
    Herr Otzipka

    Sankt Augustin-Ort:
    Frau Scharmach

    Meindorf, Menden:
    Herr Kastrau

    Hangelar:
    Frau Oberbeckmann

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de