Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Auskünfte zum Baurecht
Die Auskunft im Bereich Bauleitplanung bietet jedem Interessierten die Möglichkeit, Detailinformationen zu einem konkreten Baugrundstück zu erhalten. Sie können sich aber auch allgemein über die Inhalte bestehender Bauleitpläne informieren. Hinweis: Die Auskünfte im Rahmen der planungsrechtlichen Beratung sind nicht verbindlich. Es handelt sich um die Einschätzung einer planungsrechtlichen Situation. Verbindliche Aussagen können nur als Ergebnis konkreter Antragsverfahren (Vorbescheid, Bauantrag) über den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
BauGB
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
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