Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Stadtplanung bereitet die Steuerung und Entwicklung der Nutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet vor. Dabei sind neben dem Umweltschutz vor allem die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft besonders zu beachten.
Das wesentliche Steuerungsinstrument der Stadtplanung ist die Bauleitplanung.
Bauleitplanung besteht prinzipiell aus zwei Stufen: der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne (B-Pläne). FNP und B-Pläne bestehen aus zwei Teilen: einem gezeichneten Plan und einem Textteil.
Der Flächennutzungsplan ist eine durch die Gemeinde erarbeitete Zielvorgabe, welcher die langfristig beabsichtigte Art der Nutzung des Bodens im gesamten Gemeindegebiet auf Grundlage der vorhersehbaren Bedürfnisse darstellt. Somit ist der FNP seiner Funktion nach ein Handlungsrahmen für die Verwaltungsarbeit. Darstellungen von Bodennutzungen im FNP geben der Verwaltung eine Zielrichtung zur Entwicklung von Flächen vor - sie begründen aber für Grundstückseigentümer kein Baurecht!
Neu geschaffen werden kann Baurecht durch die Konkretisierung des FNP durch Bebauungspläne. B-Pläne setzen die Nutzungsmöglichkeiten von Teilbereichen des Gemeindegebietes in konkreter Form als örtliche Satzung fest, sie sind damit eine verbindliche Bauvorschrift.
Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde gemäß einem gesetzlich vorgegeben Aufstellungsverfahren erarbeitet. Bei Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen werden die Bürger beteiligt: Während der Auslegung und der Offenlage der Bauleitpläne können sich die Bürger über deren Ziele und Inhalte informieren sowie Vorschläge und Anregungen hierzu vorbringen. Die Auslegungs- und Offenlagefristen werden öffentlich bekannt gemacht.
Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Radevormwald können im Rathaus von jedem jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Neben den Bauleitplänen gibt es noch weitere Satzungen, welche die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken regeln.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
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