Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Entsprechend § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger:innen im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürger:innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

    Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind nach der frühzeitigen Beteiligung, sofern davon nicht abgewichen wurde, mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich auf der Homepage der Gemeinde Morsbach und  nachrichtlich im Amtsblatt (Flurschütz) bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

    Die Auslegung der Bauleitpläne erfolgt im Flur des Fachbereichs III Bauen/Umwelt/Planen und in Zimmer EG 14.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb70cc0df991df11aa0f880650441bb6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-250

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Kosten

    Kostenfrei

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de