Bebauungsplanung
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Inhalt des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
Liegt für mein Grundstück ein Bebauungsplan vor?
Für große Teile des Stadtgebietes von Hürth liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Ob im konkreten Fall ein Bebauungsplan vorliegt und welche Inhalte dieser hat, kann bei den aufgeführten Ansprechpartnern erfragt oder über das digitale Angebot "Bauleitplanung Online" eingesehen werden.
Informationen über neu aufzustellende Bebauungspläne:
Über die geplanten Festsetzungen von neu aufzustellenden Bebauungsplänen werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung ebenfalls Auskünfte erteilt.
Möglichkeit des Erwerbs:
Lichtpausen und Ausschnittskopien von rechtskräftigen Bebauungsplänen nebst textlichen Festsetzungen und Begründungen können gegen eine Gebühr angefordert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Hinweise für Hürth
Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte im Einzelfall.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
Hinweise für Hürth