Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplanung

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Inhalt des Bebauungsplanes:

    Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.

    Liegt für mein Grundstück ein Bebauungsplan vor?

    Für große Teile des Stadtgebietes von Hürth liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Ob im konkreten Fall ein Bebauungsplan vorliegt und welche Inhalte dieser hat, kann bei den aufgeführten Ansprechpartnern erfragt oder über das digitale Angebot "Bauleitplanung Online" eingesehen werden.

    Informationen über neu aufzustellende Bebauungspläne:

    Aktuelle, in Aufstellung befindliche Bebauungspläne können unter "Bürgerbeteiligung" eingesehen werden.

    Möglichkeit des Erwerbs:

    Die Inhalte der Bebauungspläne können über das Portal "Bauleitplanung Online" kostenfrei heruntergeladen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Lichtpausen und Ausschnittskopien von rechtskräftigen Bebauungsplänen zu erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb70cc0df991df11aa0f880650441bb6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung (61-1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Planung, Vermessung und Umwelt (61)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die digitalen Dateien der bestehenden Bebauungspläne stehen kostenfrei zur Verfügung. Die Gebührenhöhe für Lichtpausen und Ausschnittskopien erfragen Sie bitte im Einzelfall.

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de