Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    Öffentliche Auslegung
    Bebauungspläne

    Hier finden Sie Informationen über laufende und in der Planung befindliche Bebauungsplanverfahren, für die ein Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt oder nicht.

    Herzogenrath

    Kohlscheid

    Merkstein

     

    Änderungen des Flächennutzungsplanes

    Hier finden Sie Informationen über laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, für die ein Änderungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegt.

    Kohlscheid

    Herzogenrath

    Merkstein

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45d666d4214b2d2262d9849f0f47e775

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanungsamt - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtplanungsamt - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

    • Möglichkeit der Äußerung für Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
    • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

    Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

    • online,
    • per Post,
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
    • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

    Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

    Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

    Kosten

    Kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de