Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Kosten
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Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
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