Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan Aufstellung

    Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Der § 12 BauGB regelt unter der Überschrift "Vorhaben- und Erschließungsplan" den sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Eine zentrale Besonderheit ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags, in dem sich der Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt sich zwingend aus drei Elementen zusammen:

    • dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
    • der Urkunde des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und
    • dem Durchführungsvertrag.

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist vom Vorhabenträger zu erstellen und muss mit der Stadt Krefeld abgestimmt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bb2edaba8f245d0dcdcc6b48d67b5c3b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: bauleitplanung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Benennung des Vorhabenträgers inkl. Rechtsform, Projektbeschreibung, Planzeichnung, Lageplan, Gegebenenfalls Ansichten oder Schnitte, Nachweis über die Flächenverfügbarkeit z.B. durch einen Grundbuchauszug oder die Kopie eines Kaufvertrags. Es ist erforderlich, dass der Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss im Besitz der entsprechenden Grundstücke ist., Bonitätsnachweis für die Realisierung des geplanten Projekts durch Bank/Kreditinstitut

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Den Antrag kann formlos persönlich, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
    • Es fallen keine Gebühren an. Der Vorhabenträger muss sich jedoch zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 2 Monate (bis zu 3 Monate)

    Kosten

    Kostenfrei

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zur städtebaulichen Satzungen URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung/staedtebauliche-satzungen Portal Beteiligung.NRW URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung URL: https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung/informationen-zur-bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de