Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld Feststellung

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Anders als beispielweise beim Bürgergeld oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z. B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z. B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8213

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6197

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521 51 0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5201

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemannplatz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5201

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

     
    Folgende Anlagen fügen Sie dem Antrag bitte bei, wenn die nachfolgenden Lebenssituationen für Sie zutreffen:

    Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte, die Miete bzw. Belastungen beizufügen.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Zu 1.: Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, d.h. maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils zehn Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden.

    Werden alle drei aufgeführten oder gleichartige Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören z.B. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.

    Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen, und der Anzahl der zu berücksichtigenden Hauhshaltsmitglieder.

    Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de