Wohngeld Feststellung

    Wohngeld Feststellung

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Anders als beispielweise beim Bürgergeld oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z. B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z. B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8213

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6197

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521 51 0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5201

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemannplatz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5201

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

     
    Folgende Anlagen fügen Sie dem Antrag bitte bei, wenn die nachfolgenden Lebenssituationen für Sie zutreffen:

    Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte, die Miete bzw. Belastungen beizufügen.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Antragsberechtigt sind:

    • Rentnerinnen und Rentner
    • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I
    • Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen
    • Mieterinnen und Mieter bzw. Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum
    • Wohnraum wird vom mietähnlich Nutzungsberechtigten bewohnt (z. B. Inhaberinnen und Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung bzw. eines mietähnlichen Dauerwohnrechts)


    Ob ein Wohngeldanspruch besteht und ggf. in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    • Höhe des Haushaltseinkommens
    • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

     

    Wohngeld erhält nicht, wer andere Sozialleistungen erhält, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Dies sind z. B.  Bezieherinnen und Bezieher folgender Leistungen:

    • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
    • Alleinstehende, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungsförderung haben (z. B. BAföG, BAB)

     

    Leben Personen mit im Haushalt, die keine der o. g. Sozialleistungen beziehen, können diese für sich alleine gegebenenfalls einen Wohngeldanspruch haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweis auf Grund der Rechtsänderungen zum 01.01.2023:
    Wohngeld wird in Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) ausgezahlt. IT.NRW hat das neue Recht 2023 zum 15.03.23 umgesetzt. 

    Es erhalten nun alle Altfälle (=Fälle, die bislang noch einen Bescheid nach dem ab 01.01.2022 gültigen Recht erhalten haben) automatisch einen Bescheid mit der neuen Berechnung rückwirkend ab Januar 2023. Die Nachzahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Bitte beachten Sie: Die Nachzahlung auf dem Konto kommt im Regelfall vor dem Bescheid an. Sollten Sie also einen Geldeingang für Wohngeld auf Ihrem Konto haben, warten Sie bitte den dazugehörigen Bescheid ab, der per Post einige Tage später bei Ihnen ankommt. Wenn Sie nach dem Bescheid noch Fragen haben oder 7 Tage nach Geldeingang noch kein Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, wenden Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter im Bereich Wohngeld. 

    Alle Neufälle (=Fälle, die bislang nur einen sog. Vorläufigen Bescheid erhalten haben) erhalten spätestens nach Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einen Bescheid mit der neuen Berechnung rückwirkend ab Januar 2023. Wenn Sie nach dem Bescheid noch Fragen haben wenden Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter im Bereich Wohngeld. 
     

    Wie wird das Wohngeld berechnet und welche Einkünfte sind anzurechnen?

    Wohngeld wird nach einer Formel errechnet. Berechnungsmaßstäbe sind

    • die Haushaltsgröße
    • das Gesamteinkommen des Haushaltes
    • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung

    Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben.

    Nicht angerechnet wird dagegen in der Regel das Kindergeld bzw. der Kindergeldzuschlag.

    Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser ist schriftlich oder online zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte, die Miete bzw. Belastungen beizufügen. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern.

    Vor dem Hintergrund des zu erwartenden erhöhten Antragsaufkommens ab dem 01.01.2023 bitten wir Sie, von persönlichen Vorsprachen abzusehen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweis auf Grund der Rechtsänderungen zum 01.01.2023:
    Durch die Rechtsänderungen ab dem 01.01.2023 können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Es ist von einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte auszugehen.

    Es ist daher leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, weil für die Vielzahl der zu erwartenden Neuanträge noch kein eingearbeitetes zusätzliches Personal zur Verfügung steht. 
     

    Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de