Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld Feststellung

    Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

    Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:

    Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:

    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer

    0241 432-56450 zu erreichen

    E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de

     

    Wohngeld (Mietzuschuss)

    Seit dem 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

    Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

     

    Antragstellung

    Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

    Den entsprechenden Link finden Sie hier:

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter "Downloads".

    Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c7a89537d712aa39ace53da30196bfb7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8140

    Fax: 0241 432-8199

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Wohngeld 56/430 (FB Wohnen, Soziales und Integration)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-56470

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:

    Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:

    • Mietvertrag,
    • ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

    Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B.

    Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    Zu 1.: Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, d.h. maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils zehn Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden.

    Werden alle drei aufgeführten oder gleichartige Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

    Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören z.B. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.

    Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen, und der Anzahl der zu berücksichtigenden Hauhshaltsmitglieder.

    Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    - Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss

    - Weitergehende Informationen zum Wohngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de