Familienname Festlegung
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung von Kindern
- Namensbestimmung von Kindern
- Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.
Wenden Sie sich gerne direkt mit Ihrem Anliegen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Standesamt Löhne.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Vorherige Terminvereinbarung
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.
Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt die verlinkte Online-Terminvereinbarung. Alternativ ist eine telefonische Klärung ebenso möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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