Anlagengenehmigung
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die durch ihre Emissionen (unter anderem Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide) oder sonstigen Wirkungen (wie Lagerung explosiver Stoffe) eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgelistet sind diese Anlagen in der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung ist je nach Umfang und Bedeutung der Anlage vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde oder bei der Bezirksregierung Köln als Obere Immissionsschutzbehörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023
Stichwörter
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