Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Anlagengenehmigung

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die durch ihre Emissionen (unter anderem Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide) oder sonstigen Wirkungen (wie Lagerung explosiver Stoffe) eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgelistet sind diese Anlagen in der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung ist je nach Umfang und Bedeutung der Anlage vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde oder bei der Bezirksregierung Köln als Obere Immissionsschutzbehörde zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133018

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Köln - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 2-10

    50667 Köln

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de