Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
Genehmigung einer neuen Anlage nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG beantragen
Hinweise für Herzogenrath
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
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Ansprechpartner
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023