Errichtung und Betrieb von Anlagen GenehmigungOnline erledigen

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Alle Anlagengruppen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, sind in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Feuerungsanlagen, Asphaltwerke, Vulkanisierungsanlagen. Je nach Größe und Gefährlichkeit der Anlage ist die Bezirksregierung Köln oder die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig.Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung und überwacht die Anlage. 

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    ID: L100002_7587fe2e9c6c3583108908b56ccf335a

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: uib@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Köln - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 2-10

    50667 Köln

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de