Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Alle Anlagengruppen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, sind in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Feuerungsanlagen, Asphaltwerke, Vulkanisierungsanlagen. Je nach Größe und Gefährlichkeit der Anlage ist die Bezirksregierung Köln oder die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig.Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung und überwacht die Anlage.
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Ansprechpartner
Untere Immissionsschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: uib@stadt.leverkusen.de
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023