Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sogenannte "Untere Umweltschutzbehörden" (oder auch "Untere Immissionsschutzbehörde"). Neu ist hierbei die Zuständigkeit für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz". Der Kreis Kleve ist seit diesem Zeitpunkt für die Genehmigung und die Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können (Lärm, Geruch, Erschütterungen, usw.). Diese Aufgaben sind für das gesamte Kreisgebiet wahrzunehmen.
Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarschaft nicht gefährdet oder belästigt werden. Landwirtschaftliche Mastbetriebe gehören ebenso dazu wie Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als "Obere Umweltschutzbehörde" nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand. Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren.
Hinweis:
Für die Neuerrichtung oder Änderung bestehender Anlagen, die einer Neu- oder Änderungsgenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners durch den Antragsteller, um die Genehmigungsverfahren zügig abwickeln zu können.
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Kleve