Sachverständige für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

    Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie können als Sachverständiger für bodenschutzrechtliche Fragestellungen anerkannt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ingenieurkammer-Bau NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollhof 2

    40221 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 13067-0

    Fax: 0211 13067-150

    E-Mail: info@ikbaunrw.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Lebenslauf sowie vollständige Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der Sachverständigentätigkeit bis heute
    • Ein Passbild (auch digital)
    • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ im Original gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als drei Monate)
    • Gewerbezentralregisterauszug „zur Vorlage bei einer Behörde“ im Original gemäß § 150 Abs. 5 GewO (nur erforderlich, bei gewerblicher Tätigkeit)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes im Original
    • Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden
    • Beglaubigte Kopien von Zeugnissen (Berufsabschlüsse, Diplome, Promotionsurkunde), Kopien fachlichen Auszeichnungen
    • Teilnahmebescheinigungen an Fach und Sachverständigenseminaren, Kopien von Arbeits- und Dienstbescheinigungen (z. B. Zeugnisse vom letzten/ gegenwärtigen Arbeitgeber)
    • Fünf selbst erstellte Gutachten pro Sachgebiet, die für den Nachweis der Sachkunde im beantragten Sachgebiet geeignet sind
    • Gutachtenjournal der letzten zwei Jahre
    • Weiterbildungsnachweise der letzten zwei Jahre

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Formular: Antragsformular der anerkennenden Behörde
    • OnlineVerfahren: nicht möglich
    • Schriftformerfordernis: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Sie verfügen über die erforderliche, umfassende Sachkunde
    • Sie verfügen über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
    • Sie sind persönlich zuverlässig
    • Sie verfügen über die erforderliche Haftpflichtversicherung für die Sachverständigentätigkeit

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Überprüfung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG ist in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt und erfolgt nach der im jeweiligen Bundesland geltenden Verordnung.

    • Sie stellen zunächst einen schriftlichen Antrag. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche/s Sachgebiet/e der Antrag gestellt werden soll. Mit dem Antrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, die im Antrag aufgelistet sind.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden grundsätzlich mit der Antragstellung fällig.
    • Im Weiteren prüfen die Anerkennungsbehörden die Zuverlässigkeit sowie die gerätetechnische Ausstattung und Ihre Haftpflichtversicherung.
    • Ihre fachliche Eignung wird durch Ausschüsse oder Fachgremien für Bodenschutz und Altlasten geprüft. Auch hier müssen Sie die Kosten tragen.
    • Das Überprüfungsverfahren besteht in der Regel aus der Bewertung Ihrer vorgelegten Gutachten sowie aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Fachgespräch.
    • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen grundsätzlich schriftlich bekannt gegeben. Auf Wunsch kann die Entscheidung in einem Gespräch erläutert werden.
    • Hat die Anerkennungsbehörde alle Voraussetzungen geprüft und wurde Ihre fachliche Eignung/Sachkunde festgestellt, erfolgt die Anerkennung und Bekanntgabe per Bescheid und Sie erhalten eine Urkunde.
    • Ihre Anerkennung wird im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis veröffentlicht und auch im Veröffentlichungsorgan der Anerkennungsbehörde bekannt gemacht.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    - keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die nötigen Prüfungen sind sehr umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen sechs und achtzehn Monate in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Behörden und Kammern nach deren Kosten selbst festgelegt. Gebühren Kostenrahmen: 300 2500 EUR Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte. Kosten/Entgelt für die Überprüfung im Fachgremium: 1000 3000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de