Hausgeburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.
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Ansprechpartner
1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt,
- gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
- wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
- Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen,
- wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
- Geburtsurkunde der Mutter,
- wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung,
- gegebenenfalls Sorgeerklärungen
- wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
- Nachweis über die Namensänderung
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Personenstandsurkunden können bevorzugt über das Onlineformular bestellt werden. Zum Abschluss des Bestellvorgangs müssen Sie die Verwaltungsgebühr elektronisch bezahlen. Hierfür stehen Ihnen als Zahlmethoden
- Giropay
- PayPal oder
- Kreditkarte
zur Verfügung.
Alternativ ist eine Urkundenbestellung auch telefonisch, per E-Mail oder mit dem Kontaktformular im Bürgerbüro möglich. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und mit einem individuellen Kassenzeichen für Ihre Zahlung. Nach Zahlungseingang erfolgt umgehend der Versand. Bei persönlicher Abholung der bestellten Urkunden im Bürgerbüro ist die Zahlung per EC-Karte oder in bar möglich (siehe unter Kosten).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
ca. 10 Tage zuzüglich Postweg
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Espelkamp nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Espelkamp registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Espelkamp nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Espelkamp war oder eine Geburt im Ausland im Espelkamper Standesamt nachbeurkundet wurde.
Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Espelkamp möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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