Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag gerne aktuelle Personenstandsurkunden aus. Folgende Urkunden können Sie hier beantragen:

    • deutsche oder internationale Geburtsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden)
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden)
    • deutsche oder internationale Heiratsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben)
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschaft begründet haben)
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschat begründet haben)
    • Sterbeurkunde (falls die Person in Rheda-Wiedenbrück verstorben ist).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8ea897e5caad4328f5b27a04dffe0ba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-94

    Fax: 052423 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
      (jeweils in Kopie mit Vorder- und Rückseite)

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
    • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin.

    Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse (z.B. mit einem Schreiben eines Gerichts/Notars, Versicherungsträger o.ä.) nachweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Urkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder
      der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Persönliche Beantragung

    Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.  

    Schriftliche Beantragung

    Richten Sie den Antrag, welchen Sie unter Downloads finden schriftlich oder per E-Mail an uns. Die Gebühr muss vorab an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

    Empfänger: Stadt Rheda-Wiedenbrück

    IBAN: DE18 4785 3520 0000 0001 66

    BIC: WELADED1WDB

    Kassenzeichen: 020301/431101/(Name des Urkundsinhabers)

    Sobald Ihr Antrag angekommen und Ihre Gebühr verbucht worden ist, erhalten Sie Ihre gewünschte Urkunde per Post zugesandt.

    Online Beantragung

    Sie finden den Online-Antrag unter dem Punkt Dienste auf dieser Seite. Nachdem Sie die notwendigen Angaben gemacht und die erforderlichen Nachweise hochgeladen haben, ist die Gebühr direkt zu zahlen.

    Als Zahlungsverfahren werden angeboten:

    • PayPal
    • Giropay
    • Krediktarte

    Die Urkunde erhalten Sie im Anschluss per Post. Sofern Sie mit einem Servicekonto angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstand online nachverfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Eheurkunden: 80 Jahre
    • Geburtsurkunden: 110 Jahre
    • Sterbeurkunden: 30 Jahre

    Sollte der in Rheda-Wiedenbrück beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Rheda-Wiedenbrücker Stadtarchiv.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    ca. 1-2 Wochen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rheda-Wiedenbrück registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rheda-Wiedenbrück war oder eine Geburt im Ausland im Rheda-Wiedenbrücker Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rheda-Wiedenbrück möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de