Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Urkunden über die Geburt erhalten Sie bei dem Standesamt welches die Geburt beurkundet hat.

    Folgende Urkunden stellt Ihnen das Standesamt aus:

    • Geburtsurkunde (DIN-A4- oder Stammbuchformat)
    • Mehrsprachige Geburtsurkunden
    • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister

    Bitte beachten Sie:
    Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Zahlung in bar und per Girocard ist möglich.

    Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.

    Bitte vergewissern Sie sich, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. Für Geburtsurkunden ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

    Hinweise

    Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv der Stadt Datteln.

    Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

    Geburtenregister - 110 Jahre

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_70b03cf8131276deb282d02d676083d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Personalausweis oder Reisepass 

    Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an. 

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro

    Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro

    Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Die Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet. 

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de