Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

    Sie können folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunden
    • internationale Geburtsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
    • Eheurkunden
    • internationale Eheurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
    • beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
    • Sterbeurkunden
    • internationale Sterbeurkunden
    • beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern

    Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
    Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_267ee448dc14e3afaa827056fc30cfd0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-98783

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3010

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-3012

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ascheberg

    Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ascheberg

    • Geburtsurkunde: 10,00 €
    • Sterbeurkunde:  10,00 €
    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €

    Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ascheberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de