Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Eitorf erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Eitorf stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.

    Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:

    • Geburtsregister
    • Eheregister
    • Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterberegister


    Sie können pro Vorgang nur Urkunden aus einem der vier Register beantragen. Mögliche Urkundenarten sind hierbei:

    • Din-A4
    • Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Register
    • internationale Urkunden


    In bestimmten Fällen (z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass das bestellte Exemplar entsprechend gekennzeichnet wird und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.

    Bitte nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Urkunden.
    In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
    Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

    Wenn Sie ein Dokument zum Archivgut benötigen, benutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05c7552746e0a1c19e8776263ec38889

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt,
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
    • wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
      • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
      • Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen,
    • wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
      • Geburtsurkunde der Mutter,
      • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung,
      • gegebenenfalls Sorgeerklärungen
    • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
      • Nachweis über die Namensänderung

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular.

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Bitte beachten Sie, dass die Register wie folgt archiviert werden und dann keine Beantragung mehr über das Standesamt erfolgen kann:

    • Geburtsregister nach 110 Jahren
    • Eheregister nach 80 Jahren
    • Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
    • Sterberegister nach 30 Jahren

    Nehmen Sie hierfür mit dem Archiv über die Onlinedienstleistung Kontakt auf.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    >>> WICHTIGER HINWEIS

    In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de