Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Beurkundung der Geburt von Kindern, die in Erkelenz geboren wurden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).

    Geburt im Krankenhaus:

    Seit dem 1.1.2009 ist das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Danach ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige beim Standesamt verpflichtet (innerhalb von 8 Werktagen ab dem Tag der Geburt). Eine Frist zur Vorlage weiterer Dokumente durch die Eltern besteht nicht!

    Hausgeburt im Stadtgebiet Erkelenz:

    Bei einer Hausgeburt besteht im Gegensatz zur Krankenhausgeburt eine mündliche Anzeigepflicht der Eltern. Auch hier gilt wie bei der Krankenhausgeburt die 8-Tages-Frist. Die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften persönlich zu uns ins Standesamt bringen müssen.

    Beurkundung der Geburt

    Um Ihnen unnötige Wege ins Standesamt und Wartezeit dort zu ersparen, möchten wir Sie über den Ablauf der Geburtsbeurkundung Ihres Kindes informieren.

    Zunächst möchten wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Beurkundung Ihres Kindes erforderlich sind. Das kann je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ort und Datum der Eheschließung, Geburtsort der Eltern sehr unterschiedlich sein.

    Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben, die wir mithilfe eines Fragebogens erheben.

    Sie erhalten im Krankenhaus einen Fragebogen mit QR-Code. Über diesen können Sie den Fragebogen "online" ausfüllen.

    Alternativ können Sie den Fragebogen herunterladen und "von Hand" ausgefüllt per eMail an standesamt@erkelenz.de senden.

    Sie erhalten dann per eMail eine Rückmeldung, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt werden und wie Sie diese einreichen können.

    Falls Sie die Unterlagen lieber persönlich abgeben möchten, senden wir Ihnen mit gleicher eMail einen Link zur Buchung eines Termins über das Serviceportal der Stadt Erkelenz. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original zu diesem Termin mit. Nach Prüfung der Unterlagen im Standesamt erhalten Sie Ihre Originale zurück und bezahlen die Gebühren für die Urkunden in gewünschter Anzahl.

    Die Beurkundung Ihres Kindes wird einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen die Geburtsurkunden Ihres Kindes sowie eingereichte Originale per Post zu.

    Sie erhalten neben der/den gebührenpflichtigen Urkunden noch 3 gebührenfreie Urkunden. Diese sind für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.

    Außerdem erhält Ihr Meldeamt eine Mitteilung über die Beurkundung Ihres Kindes. Damit ist Ihr Kind beim Meldeamt angemeldet. Das Meldeamt wiederum gibt die Information an das Finanzamt weiter. Von dort wird Ihnen automatisch die Steuer-ID Ihres Kindes zugesendet. Diese wird für die Beantragung des Kindergeldes benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_549f96f6c664b4ffa25f1133c2836407

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskanerplatz 10

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-300

    Fax: 02431 85-9300

    E-Mail: standesamt@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Schritt 1: Fragebogen zur Geburtsbeurkundung inkl. Kopie/Fotos der Ausweisdokumente (auch online möglich)

    Schritt 2: Namenserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben inkl. der individuell angeforderten Nachweise/Unterlagen

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Für die Nutzung der Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto NRW benötigt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de